Interkommunale Zusammenarbeit

Interkommunale Zusammenarbeit

Gemeinsame Ziele - gemeinsam für die Region

Die Zusammenarbeit verfolgte insbesondere folgende Zielsetzungen:
  • Stärkung der gemeinsamen regionalen Entwicklungsplanung, gemeinsame Festlegung von Entwicklungszielen und Strategien,
  • Entwicklung einer Politik zur verbesserten Nutzung und zum Ausbau der sozialen und kulturellen Infrastruktur,
  • sowie die Feststellung der unterschiedlichen lokalen Ansatzpunkte und Funktionsschwerpunkte anhand der jeweiligen spezifischen Stärken, Ausgleich örtlicher Standortnachteile und Verknüpfung der lokalen Potentiale zu einem attraktiven Angebot.
Im Bereich Tourismus entwickelte sich eine Zusammenarbeit mit den Gemeinden Schrecksbach und Willingshausen, die im Jahr 1998 zur Auflösung des Verkehrsbüros der Schwalm und gleichzeitiger Neugründung des gemeinsam getragenen Vereins Schwalm-Touristik e. V. führte. Die Aufgabe des Vereins ist die Abwicklung aller kommunalen Zuständigkeiten im Bereich des Fremdenverkehrs und der Außendarstellung der Region Schwalm.

Für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung (insbesondere im Zuge des Weiterbaus der Bundesautobahn A49 nach Süden) wurden als wichtigste Ziele u. a. die Unterstützung des Strukturwandels und die Intensivierung der interkommunalen Kooperation gesehen.

Die sich verschärfende Finanzlage der Kommunen und die Auswirkungen des demografischen Wandels erfordern neue Wege zur Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge.

So wurde schon 2002 die bereits bestehende Kooperation durch eine thematische Ausweitung mit der Wirtschaftsförderung und der gemeinsamen Ansiedlungspolitik verbreitert.
Die Einrichtung eines Gründerzentrums und die Erschließung und Vermarktung eines interkommunalen Gewerbegebietes gemeinsam mit den Kommunen Schwalmstadt, Frielendorf, Gilserberg, Schrecksbach und Willingshausen wurden geplant.
Im Sommer 2002 wurde zwischen den Gemeinden Schwalmstadt und Frielendorf die Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebiets („Hollenbach II“) vereinbart.
 
Im Mai 2005 erfolgte die Gründung des Virtuellen Gründerzentrums in der Schwalm auf Basis einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft der Kommunen Schwalmstadt, Frielendorf, Gilserberg, Schrecksbach und Willingshausen. Im November 2005 folgte die Gründung des Zweckverbands Schwalmdurch die vorgenannten Kommunen.

In 2008 wurde das Gebiet des in 1996 gegründeten Vereins für Regionalentwicklung vergrößert und dieser gleichzeitig umbenannt in Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue e. V.

Der Wirkungsbereich des Vereins, die Region Schwalm-Aue, umfasst die Städte und Gemeinden Borken (Hessen), Neuental, Schrecksbach, Schwalmstadt, Wabern und Willingshausen im Schwalm-Eder-Kreis.

Diese Vereinsgründung war unter anderem notwendig, um im Programm zur Förderung der ländlichen Entwicklung – LEADER - als Förderregion anerkannt zu werden. Die Aufnahme in dieses von der EU und dem Land Hessen zur Unterstützung ländlicher Regionen aufgelegte Förderprogramm erfolgte erstmals in der Förderperiode 2007 - 2013. Auch für die Förderperiode 2014 - 2020 wurde die Schwalm-Aue neben weiteren 23 Regionen in Hessen als Förderregion anerkannt.

Die Arbeit des VGZ Schwalm ist bis heute geprägt von einer engen Zusammenarbeit mit dem Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue e.V. Es konnten in der Vergangenheit einige Existenzgründungsvorhaben die durch das VGZ Schwalm begleitet wurden, mit Fördermitteln aus dem LEADER Programm unterstützt werden.

Im September 2016 wurde eine Potenzialanalyse für das geplante interkommunale Gewerbegebiet „A49, Anschlussstelle Treysa“ in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wurde im April 2017 den Kommunen vorgestellt. Die Realisierung des Gewerbegebiets soll zeitgleich mit der Fertigstellung des Bauabschnitts der Bundesautobahn A49 bis Schwalmstadt erfolgen (voraussichtlich 2021).

Das Virtuelle Gründerzentrum wird ab 2020 auf zehn Kommunen erweitert

Seit 2020 wird das Beratungsangebot des VGZ Schwalm zunächst während einer 5-jährigen Pilotphase und ggf. im Anschluss daran dauerhaft auf insgesamt 10 Kommunen ausgedehnt werden. Dadurch erhoffen sich die Projektbeteiligten eine Verbesserung der Beratungssituation für Existenzgründer*innen in der gesamten Region.

Das Beratungsgebiet umfasst ab diesem Zeitpunkt die Gemeinden
  • Neuental,
  • Borken,
  • Wabern,
  • Jesberg und
  • Bad Zwesten
  • Schwalmstadt,
  • Frielendorf,
  • Gilserberg,
  • Schrecksbach und
  • Willingshausen
Das Beraterteam wird ab diesem Zeitpunkt um einen weiteren ehrenamtlichen Berater verstärkt.

Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Existenzgründungsberatung ab 01.01.2022 auf 13 Gemeinden ausgedehnt


Nachdem das Beratungsangebot des VGZ Schwalm in 2020 zunächst auf die Zweckverbände Schwalm und Schwalm-Eder-West ausgedehnt wurde, erweitert sich das Zuständigkeitsgebiet ab dem 01.01.2022 um weitere drei Kommunen im Gebiet des Zweckverband Schwalm-Eder-Mitte.

Das Beratungsgebiet umfasst ab diesem Zeitpunkt die Gemeinden Neuental, Borken, Wabern, Jesberg und Bad Zwesten (im Zweckverband Schwalm-Eder-West), Homberg/Efze, Knüllwald und Schwarzenborn (im Zweckverband Schwalm-Eder-Mitte) sowie Schwalmstadt, Frielendorf, Gilserberg, Schrecksbach und Willingshausen (im Zweckverband Schwalm). Neuer Text

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