Während der Gründungsphase können Existenzgründer die Beratung des Gründungsmanagers in Anspruch nehmen, diese beinhaltet:
- Informationsgespräche
- Erörterung der Geschäftsidee
- Beratung bei Geschäftsplänen
- Begleitung in der Vorgründungsphase
- Beratung bei Finanzierungsplänen (Hilfe bei Gesprächen mit Banken und Behörden)
- Ausstellung von Tragfähigkeitsbescheinigungen
- Hilfe bei der Suche von geeigneten Räumlichkeiten (ggf. gewerblicher Leerstand)
Eine Beratung in steuerlichen Fragen wird durch das VGZ Schwalm nicht angeboten. Die Erstberatung durch eine(n) SteuerberaterIn wird mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von einmalig 150,00 € unterstützt. Diese Beratungsleistung ist frei wählbar, der Zuschuss muss durch den/der von der Gründerin/dem Gründer in Anspruch genommenen SteuerberaterIn beantragt werden.